Deutsch klein
Englisch klein

Counter 

Logo neu klein

Gesetzliche Pflichtangaben, Widerrufsbelehrung

Der Gesetzgeber fordert vom Unternehmer bei Verbraucherverträgen und bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr die Bekanntgabe folgender Informationen:

    1. Inhaber des Unternehmens und Vertragspartner des
    Bestellers ist bzw. wird

Drehdesign-Vertriebsgesellschaft UG
(haftungsbeschränkt)
Wolfgang PETER,

Im Klinkenthal 25, 66578 Schiffweiler/Saar,

Telefon: 06821 / 962 004,

Fax: 06821 / 962 005,

E-Mail: info@drehdesign.de .

 

Weitere Daten finden Sie im Impressum.

    2. Die Vertragssprache ist deutsch.

    3. Möglichkeiten der Bestellung, Zustandekommen des Vertrages:

Zur Bestellung wenden Sie sich bitte über eine der folgenden Möglichkeiten der Kontaktaufnahme an uns:

Entweder per Telefon
Tel. Nr.: 06821 / 962 004
 

oder per Telefax
Fax Nr.: 06821 / 962 005

oder per E-Mail
info@drehdesign.de

oder per Post
Drehdesign-Vertriebsgesellschaft UG
(haftungsbeschränkt)
Wolfgang PETER,

Im Klinkenthal 25,
66578 Schiffweiler/Saar

 

Mit Zugang Ihrer Bestellung bei uns kommt der Vertrag zustande. Die Bestellung kann per Post, per Fax, per E-Mail oder auch telefonisch erfolgen.

 

    4. Wir behalten uns vor, die Lieferung erst nach Ablauf der Widerrufsfrist (siehe unten Ziff. 10) auszuführen.

 

    5. Die wesentlichen Merkmale der Waren sind bei dem einzelnen Produkt im Katalog in Wort und Bild dargestellt.

 

    6. Die derzeitige Preisliste hat Gültigkeit bis Ende 2009.

 

    7. Die Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich Mehrwertsteuern.

     

    8. Die Versandkosten richten sich nach Menge und Gewicht.

 

    9. Die Zahlungsbedingungen entnehmen Sie bitte den AGB:

 

  • 10. Widerrufsbelehrung:
  • Wenn Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, haben ein gesetzliches Widerrufsrecht. In diesem Fall gilt:

  • a) Widerrufsrecht
    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht, bevor Ihnen eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist und auch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an Drehdesign-Vertriebsgesellschaft UH (haftungsbeschränkt) Wolfgang Peter, Im Klinkenthal 25, 66578 Schiffweiler/Saar, Telefon: 06821 / 962 004, Fax: 06821 / 962 005,E-Mail:
    info@drehdesign.de.

     
  • b) Widerrufsfolgen:
    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 € nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der sache,für uns mit deren Empfang.
     
  • Ende der Widerrufsbelehrung.

 

 

  • 11. Für Ihre Rechte bei Mängeln gilt das Bürgerliche Gesetzbuch mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist für Mängelansprüche gegenüber Unternehmern 1 Jahr, jeweils ab Ablieferung der Ware, beträgt.

 

  • 12. Datenschutz:
  • Der Text des Vertrages, der aufgrund Ihrer Bestellung zustande kommt, wird von uns gespeichert. Sie können diesen Vertragstext einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern solche vereinbart sind, sofort bei Vertragsschluss abrufen, auf Ihrem Rechner speichern und ausdrucken.
     

    Wir speichern und verarbeiten Ihre Daten ausschließlich zur Abwicklung Ihrer Bestellung. Sie können sich von uns während der üblichen Geschäftszeiten kostenlos Auskunft über Ihre Daten geben lassen sowie Berichtigung, Sperrung oder auch Löschung Ihrer Daten verlangen. Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck an Drehdesign-Vertriebsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) Herrn Wolfgang Peter, Im Klinkenthal 25, 66578 Schiffweiler/Saar, Telefon: 06821 / 9 62 004, Fax: 06821 / 9 62 005, E-Mail:info@drehdesign.de oder senden Sie uns Ihre Wünsche per Post oder Fax.

    Ihre personenbezogenen Daten geben wir nicht ohne Ihre ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung an Dritte weiter. Hiervon ausgenommen ist die Übermittlung an diejenigen unserer Geschäftspartner, die die Daten zur Bestellabwicklung benötigen (z.B. zu beauftragendes Speditionsunternehmen, Kreditinstitut). Die Übermittlung der Daten beschränkt sich in diesen Fällen auf das erforderliche Minimum. Bei allen Vorgängen der Datenverarbeitung verfahren wir nach den gesetzlichen Vorschriften.

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
für den Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmen 

gültig ab 01. Febr. 2009

als Verkäufer
Drehdesign-Vergtriebsgesellschaft UG
(haftungsbeschränkt)
Wolfgang Peter


Im Klinkenthal 25
66578 Schiffweile
r

 

  • § 1 Allgemeines & Geltungsbereich

    (1)
    Die Verkaufs- und Lieferbedingungen des Verkäufers gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers erkennt der Verkäufer nicht an, es sei denn, er hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung/Leistung an den Käufer vorbehaltlos ausführt.

    (2) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

    (3) Die Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern und juristischen Personen des Rechts im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB, § 14 BGB.

    (4) Die Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer.
     
  • § 2 Angebot, Annahmefrist

    (1)
    Die Darstellung der Produkte im Online-Katalog stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Der Verkäufer wird dem Käufer auf Nachfrage ein Angebot zukommen lassen.

    (2) Der Käufer hat für die Annahme des Angebots zwei Wochen Zeit. Nach Ablauf der Frist ist der Verkäufer an sein Angebot nicht mehr gebunden.
     
  • § 3 Erfüllungsort, Gefahrenübergang

    (1) Sofern sich aus dem Angebot des Verkäufers nichts anderes ergibt, ist Lieferung “ab Werk” des Verkäufers (D- 66578 Schiffweiler) vereinbart.

    (2) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache an einen anderen als den unter Absatz (1) genannten Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache der zur Ausführung der Versendung bestimmten dritten Person (z.B. Spedition) oder Anstalt ausgeliefert hat.
     
  • § 4 Preise & Zahlungsbedingungen

    (1) Sofern sich aus dem Angebot des Verkäufers nichts anderes ergibt, gelten die Preise des Verkäufers ab Werk (D- 66578 Schiffweiler), einschließlich Verpackung.

    (2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

    (3) Die Vergütung ist bei Lieferung bzw. Abnahme sofort fällig, jedoch nicht vor Zugang der Rechnung. Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln.

    (4) Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
     
  • § 5 Transportkosten, Transportversicherung

    (1)
    Die Transportkosten trägt der Käufer. Auf Verlangen des Käufers versendet der Verkäufer die Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort.

    (2) Verpackungen werden nicht zurückgenommen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Die Entsorgung der Verpackungen ist Sache des Käufers.

    (3) Sofern der Käufer es wünscht, wird der Verkäufer für die Lieferung eine Transportversicherung abschließen; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Käufer.
     
  • § 6 Leistungszeitpunkt, Lieferverzug, Annahmeverzug

    (1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung innerhalb von vier Wochen nach Vertragsschluss. Soweit Mitwirkungshandlungen des Käufers notwendig sind, ist die Frist gehemmt, solange der Käufer die erforderlichen Mitwirkungshandlungen nicht erbracht hat.

    (2) Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Verkäufer berechtigt, den ihm insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Anspräche bleiben vorbehalten.

    (3) Sofern die Voraussetzungen des Abs. (2) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstands in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

    (4) Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Vertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Er haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von ihm zu vertretenden Liefer- bzw. Leistungsverzugs der Käufer berechtigt ist, geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.

    (5)
    Der Verkäufer haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von ihm zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ihm zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von ihm zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist seine Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

    (6) Der Verkäufer haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von ihm zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

    (7) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Käufers bleiben vorbehalten.
     
  • § 7 Haftung

    (1) Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

    (2) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

    (3) Soweit eine mangelhafte Lieferung/Leistung vorliegt, ist der Verkäufer nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung ist der Verkäufer verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

    (4) Schlägt die Nacherfüllung durch den Verkäufer fehl, so ist der Kä¤ufer nach seiner Wahl berechtigt, Minderung oder Rücktritt zu verlangen. Der Käufer hat sich bei Pflichtverletzungen des Verkäufers innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung durch den Verkäufer zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung/Leistung besteht.

    (5) Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers, einschließlich des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

    (6) Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern er schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

    (7) Die gesetzliche Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

    (8) Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Käufers, z.B. Schäden an anderen Sachen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit gehaftet wird.

    (9) Soweit vorstehend nicht etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
     
  • § 8 Verjährung bei Mängelhaftung und sonstigen Ansprüchen

    (1) Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferung “gleich aus welchem Rechtsgrund” beträgt ein Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang (oben § 3). Der vorstehende Satz 1 gilt jedoch nicht im Fall des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke, Sachen für Bauwerke). In diesem Fall bleibt es bei der gesetzlichen Verjährungsfrist von 2 Jahren. Satz 1 gilt ebenfalls nicht im Falle des Rückgriffsanspruchs des Käufers gegen den Verkäufer wegen eines Mangels einer vom Käufer an einen Verbraucher weiterverkauften, vom Verkäufer gelieferten neu hergestellten Sache (§§ 478, 479 BGB). In diesem Fall verjähren die Mängelansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer aus § 437 BGB zwei Monate nach dem Zeitpunkt, in dem der Käufer die Ansprüche des Verbrauchers erfüllt hat.

    (2) Soweit Schadensersatzansprüche mit einem Mangel nicht in Zusammenhang stehen, gilt für sie die Verjährungsfrist des Absatzes (1) Satz 1.

    (3) Die abgekürzten Verjährungsfristen nach Absatz (1) und (2) gelten nicht für Rechte des Käufers, die auf Vorsatz des Verkäufers oder seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Sie gelten auch nicht, wenn der Mangel arglistig verschwiegen worden ist oder soweit der Verkäufer eine Garantie für die Beschaffenheit der Lieferung/Leistung übernommen hat. Ist der Mangel arglistig verschwiegen worden, so gelten an Stelle der in Absatz (1) genannten Fristen die gesetzlichen Verjährungsfristen, die ohne Vorliegen von Arglist gelten würden unter Ausschluss der Fristverlängerung bei Arglist gemäß §§ 438 Abs.3 bzw. 634a Abs.3 BGB. Die abgekürzten Verjährungsfristen gelten ebenfalls nicht für Schadensersatzansprüche in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten.

    (4) Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Ablieferung.

    (5) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.
     
  • § 9 Eigentumsvorbehalt

    (1)
    Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zu deren vollständiger Zahlung vor. Besteht mit den Käufer bereits eine Geschäftsverbindung, so behält sich der Verkäufer das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung aller aus der Geschäftsverbindung resultierenden offenen Rechnungen vor.

    (2) Der Käufer ist verpflichtet, die noch im Eigentum des Verkäufers stehende Kaufsache pfleglich zu behandeln.

    (3)
    Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstige Eingriffe Dritter in die Vorbehaltsware hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich unter Übergabe der für die Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Unabhängig davon hat der Käufer bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Die Kosten einer Intervention des Verwenders trägt der Käufer, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten

    (4) Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen oder sie in Objekte seiner Kunden einzubauen. Er tritt dem Verkäufer jedoch bereits jetzt alle Forderungen - bis zur Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) der Forderung des Verkäufers - ab, die der Käufer durch die Weiterveräußerung oder den Einbau gegen seine Kunden oder Dritte erwirbt. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nach, so ist er auf Verlangen des Verkäufers jedoch verpflichtet, dem Verkäufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitzuteilen.
     
  • § 10 Gerichtsstand & Erfüllungsort

    (1) Gerichtsstand ist Saarbrücken. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

    (2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
[Drehdesign] [Zum Internet-Shop] [Wir über uns] [Produktbeispiel] [Accessoires] [Grundkörper 25] [Grundkörper 40] [Grundkörper 50] [Bestellung] [Kontakt] [AGB] [Links] [Impressum] [Job's]